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Das Recht der örtlichen Rechnungsprüfung ist in Nordrhein-Westfalen vor allem in den §§ 101 bis 105 der Gemeindeordnung geregelt. Daneben spielen weitere Bestimmungen, etwa der Gemeindeordnung, des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit oder des Datenschutzgesetzes eine Rolle.

Auf viele Rechtsfragen, die sich im Alltag insbesondere der Leitungen der örtlichen Rechnungsprüfung stellen, lassen sich Antworten jedoch nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz entnehmen. Weil diese Fragen in der Regel Konflikte betreffen, die von den Beteiligten auch nicht vor die Gerichte gebracht oder sonst öffentlich ausgetragen werden, fehlt es bislang weitgehend an einer Aufbereitung dieser Fragestellungen durch Rechtsprechung, Schrifttum und nicht zuletzt auch durch die Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden und der örtlichen Rechnungsprüfung selbst. Das macht es für die Betroffenen umso schwerer, im Einzelfall rechtliche Aussagen zu treffen. Diese Rechtsunsicherheiten bergen auch die Gefahr, dass die Kompetenzen der Rechnungsprüfung zu Unrecht beschnitten werden.

Insofern stellte sich der Auftrag, den die Vereinigung der Leiterinnen und Leiter der örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen (VERPA e.V.) den Verfassern im Frühjahr 2010 erteilt hat, als Glücksfall dar. Das im September 2010 abgeschlossene Gutachten gibt Antworten auf eine Vielzahl von Fragen, die frühere oder aktuelle Konfliktlagen betreffen und sich über längere Zeit angesammelt hatten, ohne dass die VERPA immer bereits eine bestimmte Position eingenommen hatte. Um diese Ergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und so einen Beitrag zur Entwicklung des Rechts der örtlichen Rechnungsprüfung zu leisten, wurde der Text Anfang August 2011 überarbeitet und aktualisiert und mit dem vorliegenden Band veröffentlicht.
(Verlagsinformation)