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Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Dies gilt nicht nur für schwerbehinderte Beschäftigte, sondern für alle Mitarbeiter des Betriebes.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement setzt auf alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Arbeitsunfähigkeit zu beenden und den Beschäftigten mit gesundheitlichen Problemen oder einer Behinderung möglichst dauerhaft auf einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen.
Aus dem Inhalt:
- Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Rechte und Pflichten des Arbeitgebers, des Beschäftigten, des Betriebsrats
-Gestaltungsbereiche eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements
-Auswirkungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
-Praxisbeispiele
-Checklisten und Arbeitshilfen
(Verlagsinformation)
